Die Frage nach der Zulassung des eigenen Kaminofens beschäftigt viele, da Ende 2024 ein Verbot droht.
Ab diesem Stichtag müssen alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, den Vorgaben der 1. BImSchV, Stufe 2 entsprechen. Die Übergangsfrist für Öfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen worden sind, läuft dann aus. Wenn Ihr Ofen die Abgaswerte nicht einhält, muss er stillgelegt oder umgerüstet werden.
Die Grenzwerte liegen bei 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub. Die Vorgabe für den Wirkungsgrad ist bei mindestens 75 % (bei Kachelöfen 80 %).
Wichtig ist zudem, dass Sie als Besitzer regelmäßige Kontrollen und Wartungen nachweisen können.
Prüfen Sie einfach online, ob Ihr Kaminofen den Vorgaben entspricht. Eine kostenlose Online-Datenbank von Kaminen und Öfen mit Informationen über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Emissionen häuslicher Feuerstätten für feste Brennstoffe bietet der HKI:
https://www.cert.hki-online.de/de/home
(LINK zur Webseite mit Datenbank des HKI – Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V.)
Drucken Sie die Ergebnisseite als Nachweis aus.
Wie in fast jeder Verordnung gibt es auch hier Ausnahmen, durch die eine Umrüstung eventuell nicht notwendig wird, auch wenn der Ofen die geforderten Werte nicht erreicht.
Ist Ihr Kaminofen betroffen, bleibt die Entscheidung bei Ihnen: Nachrüsten, stilllegen oder über einen Neukauf nachdenken. Eine Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger ist bei Unsicherheiten oder einem nicht ermittelbaren Baujahr auf jeden Fall empfehlenswert.
Ofen-Aus? Bild by Daveydavidson auf Pixabay
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Januar 2024 / Verena Butschal
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