Wichtige Änderungen für Immobilieneigentümer und Mieter 2024

Das Jahr 2024 bringt bedeutende Veränderungen für Immobilieneigentümer und Mieter mit sich, die aufgrund der aktuellen politischen Diskussionen möglicherweise übersehen wurden. Diese Änderungen betreffen insbesondere das Gebäudeenergiegesetz, den CO2-Preis, die Energiepreisbremse und Förderungen.

CO2-Preis und Gebäudeenergiegesetz

Seit dem 1. Januar ist das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, das neue Vorschriften für Heizungsanlagen mit sich bringt. Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft den CO2-Preis: Seit 2024 steigt dieser um 15 Euro auf insgesamt 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2, was fünf Euro mehr sind als ursprünglich geplant. Vermieter und Mieter teilen sich diese CO2-Abgabe seit Anfang 2023. Je schlechter die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes ist, desto größer ist der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss. Hier gelangen Sie zum Berechnungsprogramm des BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE.

Neue Anforderungen an Heizungsanlagen

Ab Januar 2024 müssen Hausbesitzer einige neue Anforderungen beachten, darunter verpflichtende Betriebsprüfungen und Inspektionen von Wärmepumpen sowie rechtzeitige Heizungsüberprüfungen und Optimierungsmaßnahmen. Zudem ist der hydraulische Abgleich des Heizungssystems bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend.

Verschärfte Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen

Die Bundesregierung hat die Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen verschärft, insbesondere in Bezug auf die Wärmedämmung. Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen.

Förderungen und Geschwindigkeitsbonus

Seit dem 1. Januar 2024 gelten ebenfalls neue Richtlinien für die Heizungsförderung. Privatpersonen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, können voraussichtlich ab Ende Februar 2024 die neuen Zuschüsse beantragen.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass aufgrund der Haushaltssperre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts derzeit ein Antrags- und Zusagestopp für mehrere Programme der KfW sowie der Bafa besteht. Es ist derzeit unklar, ob weitere Programme von diesem Stopp betroffen sein werden.

Auslaufende Energiepreisbremse

Seit dem 1. März kehrt die Mehrwertsteuer auf Gas zum ursprünglichen Satz von 19 Prozent zurück, während die staatlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom zum 31. Dezember 2023 auslaufen.

 

Es ist wichtig, dass Immobilieneigentümer sich über diese Änderungen informieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf ihre Finanzen zu minimieren.

Nähere Informationen zum Heizungsgesetz (GEG) lesen Sie hier.